Behindertengerecht bauen (Barrierefrei)
Rutschhemmend, rollstuhlgeeignet, fest verlegt und
nicht elektrostatisch aufladbar – das sind die zentralen
Anforderungen an barrierefreie Bodenbeläge.
nicht elektrostatisch aufladbar – das sind die zentralen
Anforderungen an barrierefreie Bodenbeläge.
Im Freien müssen sie leicht und erschütterungsarm befahrbar sein. Die Hauptwege, zum Beispiel der Hauseingang, die Wege zur Garage und zum Müllsammelbehälter, müssen
auch bei ungünstiger Witterung gefahrlos mit dem Rollstuhl oder Gehhilfen passierbar sein. Das Längsgefälle darf drei Prozent, das Quergefälle zwei Prozent nicht überschreiten. Eine
Orientierungshilfe im Gebäude und außerhalb bieten in ihrer Beschaffenheit, Farbe und Oberfläche wechselnde, kontrastreiche Bodenbeläge.